Förderungen aus Mitteln des Landes Niedersachsen – Umfang ca. 184.200 Euro
Zusätzlich zum Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen fördert das Land Niedersachsen im Jahr 2022 einmalig Investitionen zur Verbesserung der technischen und digitalen Infrastruktur von kleinen Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind in der Regel Kultureinrichtungen und -vereine, die über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen, die ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot haben und die rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind. In Einzelfällen, wie z. B. im Bereich der Musikschulen oder im Theaterbereich, sind Abweichungen von der Rechtsform und der Anzahl der Beschäftigten zugelassen. Zwei oder mehr antragsberechtigte Einrichtungen können sich zusammenschließen, um gemeinsam digitale Infrastruktur zu beschaffen.
Gefördert werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software). Der Kaufpreis muss 5.000 Euro brutto überschreiten, die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der Kosten betragen (also z. B. 4.500 Euro zu Kosten von 5.000 Euro) . Die Förderhöchstgrenze pro Antrag beträgt 25.000 Euro. Förderfähig sind u. a. EDV-Grundausstattungen, digitale Veranstaltungstechnik, der Ausbau von Serverkapazitäten und Anschaffungen von Software. Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben zur Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung von Homepages und Schulungen zu Hard- und Software.
Im Elbe-Weser-Dreieck (Landkreis Cuxhaven, Landkreis Osterholz, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Verden) vergibt der Landschaftsverband Stade die Förderungen in diesem Programm. Es stehen ca. 184.200 Euro zur Verfügung.
Antragsstichtag war der 31.10.2022 (Ausschlussfrist). Geförderte Maßnahmen müssen bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 realisiert und abgerechnet sein. Jede Kultureinrichtung bzw. jeder Kulturverein kann in diesem Programm nur einen Antrag stellen. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht schon aus einem anderen Förderprogramm des Landes Niedersachsen gefördert werden.
Herunterladen:
Ausschreibung des Förderprogramms (Richtlinie)
Kooperationsvereinbarung Kultureinrichtungen (Muster)
Verwendungsnachweis (PDF-Datei)
Verwendungsnachweis (Excel-Datei)