Bewahrung von Museumsbeständen

Das Projekt zur Bewahrung von Museumsbeständen: Ziele und Geschichte

Seit 1991 gibt es beim Landschaftsverband das Projekt zur Bewahrung von Museumsbeständen. Es sollte nichtstaatlichen Museen im Elbe-Weser-Dreieck die Möglichkeit bieten, finanzielle Förderung für Maßnahmen zu erhalten, die dem Erhalt des vorhandenen Museumsgutes dienen. Grundlage dieser Förderung von Landschaft/Landschaftsverband Stade und dem Land Niedersachsen war dabei ein Modell der Drittelfinanzierung. Museum, Landschaft/Landschaftsverband und Land Niedersachsen gaben bei bewilligten Maßnahmen jeweils ein Drittel der Gesamtkosten. Bisher (Stand 2021) wurden im Rahmen dieses Projektes mehr als 215 Maßnahmen mit Gesamtkosten von 1.600.000 Euro gefördert. Dabei flossen nach der vorher erfolgten Erfassung des Restaurierungsbedarfs bereits von Anfang an Mittel in die Region, die speziell der Verbesserung der Qualität der Ausstellungen der Museen im Elbe-Weser-Dreieck gedient haben. Als Nebeneffekt konnte dadurch, daß diese Mittel in Aussicht gestellt wurden, auch so manches Museum für wichtige Themen der Museologie sensibilisiert werden. Gefördert wurden dabei Museen jeder Größe und Ausrichtung, lediglich die Tatsache, daß ein Museum in Privatbesitz war, konnte die Förderung verhindern, da die Landesmittel nicht für solche Museen eingesetzt werden konnten.

Auch nach dem Wegfall der Bezirksregierungen im Jahr 2005 wollten Landschaft und Landschaftsverband das „Projekt zur Bewahrung von Museumsbeständen“ weiterführen. Am Prinzip der Drittelfinanzierung wird dabei festgehalten: Ein Drittel der Gesamtkosten sind wie bisher vom Museum als Eigenmittel aufzubringen, ein Drittel stellen Landschaft und Landschaftsverband aus ihren Mitteln zur Verfügung, ein Drittel stammt aus der „regionalen Kulturförderung“ des Landes und wird ebenfalls durch den Landschaftsverband bewilligt.

Das Förderprogramm „Bewahrung der Museumsbestände“ heute

Angesichts der insgesamt knappen zur Verfügung stehenden Mittel besteht für die Bewahrung der Museumsbestände eine Förderhöchstgrenze von 2.500,- € pro Drittel einer Maßnahme, d.h. die Gesamtkosten einer Maßnahme sollen 7.500,- € nicht überschreiten, wobei dann 2.500.- € vom Museum aufgebracht werden müssen, bis zu 2.500.- € können von der Landschaft bzw. dem Landschaftsverband, bis zu 2.500,- € Landesmittel aus der „regionalen Kulturförderung“ zur Verfügung gestellt werden.

 Ansprechpartner in der Geschäftsstelle: Dr. Moritz Geuther geuther@landschaftsverband-stade.de

Anträge für das Förderjahr 2025 können bis zum 30.11.2024 über das Antragsportal des Landschaftsverbandes gestellt werden: Kulturförderung – Bewahrung von Museumsbeständen

Über dieses Projekt hinaus gibt es die Möglichkeit, im allgemeinen Förderprogramm des Landschaftsverbandes und des Landes Niedersachsen Förderungen auch für Museen zu beantragen. Näheres unter dem Hauptmenüpunkt „Kulturförderung“

Mit Mitteln der Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden und des Landes Niedersachsen (Regionale Kulturförderung) fördert der Landschaftsverband Stade seit 1991 gezielt die Bewahrung der Museumsbestände im Elbe-Weser-Dreieck. Gefördert werden Restaurierungen von kulturhistorisch bedeutenden Exponaten in den Museen und Sammlungen der Region. Restaurierungsprojekte können mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt (bei Gesamtkosten von 7.500 Euro), d. h. mit zwei Dritteln der Kosten, gefördert werden.

Näheres zum allgemeinen Förderprogramm des Landschaftsverbandes sowie die für eine Antragstellung in diesem Förderprogramm notwendigen Formulare und Dokumente zum Herunterladen finden Sie hier.

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