Regionale Kulturförderung aus Landesmitteln

Förderungen aus Mitteln des Landes Niedersachsen – Umfang aktuell ca. 300.000 Euro pro Jahr

Auf der Grundlage einer Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur führt der Landschaftsverband Stade die „Regionale Kulturförderung“ aus Mitteln des Landes Niedersachsen im Elbe-Weser-Dreieck durch. Es können „regional bedeutende Kulturprojekte und Strukturmaßnahmen – einschließlich Vorhaben der kulturellen Bildung“ in folgenden Sparten bzw. Förderbereichen gefördert werden:

  • freies professionelles Theater
  • Theater- und Tanzpädagogik
  • Amateurtheater
  • nichtstaatliche Museen, Museumspädagogik
  • Musik
  • neue Medien (keine Filmförderung)
  • Literatur
  • Bildende Kunst (keine individuelle Künstlerförderung)
  • Soziokultur
  • Kunstschulen
  • Niederdeutsche Sprache und Literatur
  • innovative Heimatpflege
  • außerschulische kulturelle Jugendbildung
  • spartenübergreifende Projekte

Projekte in diesen Bereichen können mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 9.999,99 Euro pro Projekt. Nicht gefördert werden können Brauchtumsfeste, Druckkosten für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen, Maßnahmen der Denkmalpflege, Projekte der Erwachsenenbildung und allgemeine Fortbildungen.

Es gibt zwei Antragsfristen pro Jahr:

  • Anträge auf regionale Kulturförderung aus Landesmitteln durch den Landschaftsverband Stade sind in der Regel bis zum 30. November des Vorjahres der Durchführung eines Projektes beim Landschaftsverband einzureichen. Fristgemäß eingehende Anträge werden vom Landschaftsverband bis spätestens 28. Februar des Projektjahres entschieden.
  • Für regionale Projekte, die in der 2. Hälfte eines Jahres stattfinden, besteht eine weitere Antragsfrist für dann noch vorhandene Mittel bis zum 31. Mai des Projektjahres.
Antragstellung:

Förderanträge in diesem Förderprogramm können ausschließlich im Online-Antragssystem des Landschaftsverbandes Stade gestellt werden. Antragsteller müssen sich einmalig im System registrieren und können dann Förderanträge stellen.
Auf der Startseite unseres Online-Antragssystems finden Sie alle notwendigen Informationen zur Registrierung und zur Antragsstellung.

Zum Online-Antragssystem des Landschaftsverbandes Stade

Hinweis:

Wenn Ihr Projekt vom Landschaftsverband Stade aus Landesmitteln gefördert wird, müssen Sie dies bei der öffentlichen Darstellung des Projektes (Website, Druckprodukte wie Plakate etc.) kenntlich machen, indem Sie das Logo des Landschaftsverbandes Stade und das jeweils gültige Logo des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) verwenden. Die Logos können unter folgenden links heruntergeladen werden:

Logo – Kultur, Geschichte, Region (landschaftsverband-stade.de)

https://www.mwk.niedersachsen.de/logo

Bitte lassen Sie sich die Verwendung des MWK-Logos genehmigen, indem Sie die die Datei des gesetzten Layouts vor dem Druck dem MWK per Mail zur Kenntnis bzw. zur Freigabe des Logos zukommen lassen: (pressestelle@mwk.niedersachsen.de).

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