Nutzungsbedingungen der Artothek im Johanniskloster

1. Allgemeines
Die Artothek ist ein Angebot des Landschaftsverbandes Stade e. V. Die zu entleihenden Kunstwerke entstammen dem Bestand der ehemaligen Bezirksregierung Stade/Lüneburg, der seit 2008 vom Landschaftsverband verwaltet wird. Die Sammlung hat durch Ankäufe der öffentlichen Hand seit den 1920er-Jahren bis zum Beginn der 2000er-Jahre (Auflösung der Bezirksregierung 2005) einen Umfang von insgesamt etwa 1.400 Werken erlangt. Dieser große Bestand stellt einen Querschnitt durch die Kunstgeschichte des Elbe-Weser-Raumes über einen Zeitraum von etwa 80 Jahren dar. Die für die Ausleihe ausgewählten Bilder (zzt. ca. 180 Werke) repräsentieren die stilistische Bandbreite der modernen Malerei und Grafik.

2. Benutzungsberechtigung
Das Benutzungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts. Für die Ausleihe von Bildern wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Ausleihberechtigt sind Personen ab 16 Jahren. Es ist der Personalausweis vorzulegen. Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Nutzer*innen bzw. ihre gesetzliche Vertretung erkennen die Nutzungsbedingungen bei der Anmeldung durch die Unterschrift an.

3. Auswahl, Nutzungsdauer, Preise, Versicherung
Für die Auswahl werden die Kunstwerke auf der Homepage des Landschaftsverbandes mit Foto, Angaben zur Größe, Technik und Datierung sowie einem kurzen Porträt der Künstlerin oder des Künstlers präsentiert.
Die Kunstwerke können für zwei bis sechs Monate ausgeliehen werden. Die Preise belaufen sich pro Bild für zwei Monate auf 8 Euro bzw. für ein halbes Jahr auf 24 Euro. In den Gebühren ist die Versicherung der Objekte enthalten. Beschädigung oder Verlust von Kunstwerken müssen der Artothek unverzüglich mitgeteilt werden, damit der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Wird die Nutzungsdauer ohne Verlängerungsvereinbarung überschritten, wird pro Bild ein Säumnisaufschlag von zwei Euro pro Woche erhoben. Einen Monat nach Überschreiten der Nutzungsdauer kann das Kunstwerk auf Kosten der Entleihenden eingezogen werden.

4. Sorgfaltspflicht
Die entliehenen Kunstwerke sind mit größter Sorgfalt zu behandeln und dürfen nur in der Wohnung der Entleihenden genutzt werden. Sie sind vor Hitze, Staub und starker Sonneneinwirkung zu schützen und dürfen nicht aus dem Rahmen genommen werden. Bei der Ausleihe vorhandene Mängel sind im Vertrag zu dokumentieren. Eine nachträgliche Berufung auf Mängel ist ausgeschlossen. Die Rückgabe der Kunstwerke erfolgt in derselben Transportverpackung wie bei der Übergabe. Bei Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, haften die Entleihenden.

5. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen auch für den Einzelfall der Schriftform.

Stade, im Oktober 2021

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