Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2023

Aktueller Hinweis: Im Jahr 2023 besteht für kleine Kultureinrichtungen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung (Verringerung) des Energieverbrauchs oder zur energetischen Sanierung der Einrichtung gefördert zu bekommen. Hierfür stehen zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, Anträge können bis zum 30.10.2023 gestellt werden. Es gelten unverändert die unten aufgeführten Richtlinien und Formulare.

Unter energetischen Maßnahmen oder Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken. Darunter fallen zum Beispiel:
– Dämmung von Fassaden, Dachflächen oder Geschossdecken
– Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
– Einbau einer Photovoltaik-Anlage
– Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
– Modernisierung der Heizung und der elektrischen Anlagen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, z. B. der Austausch von Veranstaltungstechnik, stromsparenden Scheinwerfern oder der Museumsbeleuchtung.

Weitere Hinweise:
– Eine Förderung von neuen Gas- und Ölheizungen soll möglichst vermieden werden und ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine andere Heizungsart verwendet werden kann. Dies muss aus dem Förderantrag erkennbar sein.
– Kosten für eine Energieberatung sind förderfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der investiven Maßnahme stehen.

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Förderungen aus Mitteln des Landes Niedersachsen – Umfang aktuell ca. 210.000 Euro pro Jahr

Im Niedersächsischen Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen können Anschaffungen sowie bauliche und technische Maßnahmen gefördert werden, die für ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot notwendig sind.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden:
– bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
– digitale Infrastruktur
– Veranstaltungstechnik
– Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
– Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

In den Jahren 2022 und 2023 fördert das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) durch die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr. Die Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro (Förderquote bis zu 75 Prozent) sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen.

Im Elbe-Weser-Dreieck (Landkreis Cuxhaven, Landkreis Osterholz, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Verden) vergibt der Landschaftsverband Stade die Fördermittel. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen im Elbe-Weser-Dreieck stehen etwa 210.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Antragsstichtag für 2023:
31.05.2023

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. eingetragene Vereine, GbRs, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).

Voraussetzung für eine Förderung durch den Landschaftsverband Stade ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Die Ausschreibung des Förderprogramms, die Förderkriterien und das notwendige Antragsformular mit einem Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan sind hier einseh- und herunterladbar.

Die Förderquote für eine Maßnahme kann bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten und der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes, des Bundes oder einer Kommune.

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