Struktur

Die heutige Ritterschaft wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts von den Eigentümern der nach dem Ritterrecht von 1577 noch verbliebenen 35 „landtagsfähigen“ Rittergüter gebildet. Ein Adelstitel ist längst nicht mehr Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Ritterschaft, wohl aber die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für in der Geschichte gewachsene Aufgaben. Den Vorsitz in der Ritterschaft hat der Ritterschaftspräsident inne, der auch die Geschäfte führt, derzeit Dr. Georg v. d. Decken, Doese. Höchstes Organ der Ritterschaft ist der einmal jährlich tagende Rittertag.

Grundlage der Ritterschaft sind die 35 ritterschaftlichen Güter im Gebiet des ehemaligen Erzstifts Bremen:

Die Güter der Ritterschaft des Herzogtums Bremen

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